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EU-Ministerrat beschließt Vereinfachung bei elektronischen Rechnungen

Der Ministerrat der EU hat am 13. Juli 2010 die Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive 2006/112/EC endgültig beschlossen. In Artikel 233 wird es nun den Beteiligten überlassen, wie sie die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit einer Rechnung sicherstellen. Dabei wird nicht zwischen elektronischen Rechnungen und Rechnungen auf Papier unterschieden.

Zulässig sind alle Verfahren, die den Zusammenhang zwischen einer Rechnung und der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zuverlässig herstellen. Die bislang verpflichtend vorgeschriebene digitale Signatur beziehungsweise das EDIFACT-Verfahren nennt die neue Direktive nur noch beispielhaft. Mehr dazu zum Nachlesen unter:
http://www.infostb.de/Lesezeichen/08101.pdf
Quelle: PM Bundesgerichtshof