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Bundesrat stimmt schrittweiser Kürzung der Solarförderung zu
Über 30 Gesetzen hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 9. Juli 2010 zugestimmt, darunter auch der gesetzlichen Übereinkunft zur Absenkung der Solarförderung. Das damit geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Kürzung der Solarförderung in zwei Stufen, rückwirkend ab dem 1. Juli 2010 und zum 1. Oktober 2010 vor. Gründe für die Reduzierung sind nicht nur in der verheerenden Kassenlage des Bundes zu suchen, sondern in den drastisch bis zu 30 % gesunkenen Herstellkosten für Solaranlagen.
Die Änderungen hier im Überblick:
Besitzern von Dachanlagen und Anlagen an Gebäuden wird die Vergütung rückwirkend zum 1. Juli 2010 einmalig um 13 % gekürzt. Bei Anlagen, die erst ab 1. Oktober 2010 in Betrieb gehen, erhöht sich die Kürzung um weitere 3 % auf 16 %. Ab dem 1. Januar 2011 wird um weitere 9 % gekürzt.
Für Freiflächenanlagen beträgt die Absenkung zum 1. Juli 2010 12 % und 15 %, wenn sie erst ab 1. Oktober 2010 in Betrieb gehen.
Bei Anlagen auf Konversionsflächen (ehemalige wirtschaftliche oder militärische Nutzung) sinkt zum 1. Juli 2010 die Förderung nur um 8 % und bei Anlagen mit Betriebsstart ab 1.Oktober 2010 auf 11 %.
Schlechter sieht es für Anlagen auf früheren Ackerflächen aus. Hier soll die Vergütung wegfallen, wenn die Anlage nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen wurde. Ausnahmen erfahren nur Anlagen, die im Bereich von vor dem 1. Januar 2010 beschlossenen Be-bauungsplänen liegen. Bis spätestens Ende des Jahres 2010 muss dabei aber der Betrieb starten.
Die Befristung der Vergütung von Freiflächenanlagen bis zum 1. Januar 2015 wird aufgehoben. Damit wird auch Strom aus später in Betrieb genommenen Anlagen vergütet. Anlagen für den direkten eigenen Stromverbrauch werden stärker als bisher mit einer Frist bis zum 31. Dezember 2011 gefördert. Die neue Regelung fördert nicht nur Strom aus kleinen Anlagen bis 30 kW, sondern auch größere Anlagen bis einschließlich einer Leistung von 800 kW. Zusätzlich wird der Anreizeffekt von 3,6 auf 8 Cent erhöht.
Differenziertere Anpassung der Vergütungssätze an das Marktwachstum:
Wie bereits im geltenden EEG variieren die Vergütungssätze mit dem Marktwachstum, d.h. wenn das Marktwachstum eine bestimmte MW-Schwelle überschreitet, wird die Degression der Vergütungssätze verstärkt; wenn das Marktwachstum eine bestimmte MW-Schwelle unter-schreitet, wird die Degression abgeschwächt. Allerdings sah das geltende EEG eine Verstärkung der Degression bereits ab dem Überschreiten der installierten Leistung von 1900 MW vor, während die Degressionsverstärkung für 2011 nun erst ab einer Schwelle von 3500 MW einsetzen soll.
Dann allerdings werden die Fördersätze um mindestens 2 Prozentpunkte abgesenkt (bisher 1 Prozentpunkt). Zudem setzt bei noch stärkerem Zubau ein Stufenkonzept ein, das bis zu einer Senkung um 8 Prozentpunkte führen kann. Unterschreitet der Zubau 2500 MW, verringert sich die De-gression um mindestens 2,5 Prozentpunkte - die Vergütungssätze sinken dann also langsamer.
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